Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

Ab einem Betrag von 25.000 Euro kann der Zustifter einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungsmittel benennen, der im Rahmen des Satzungszwecks der Stiftung liegen muss. Es kann sich um eine Unterstiftung handeln, die auch den Namen des Stifters trägt.

Zustiftungen und Spenden ohne konkreten Verwendungszweck sind grundsätzlich mit jedem Betrag möglich.

Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind.

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens liegt in den Händen von erfahrenen Finanzexperten der Raiffeisenbank Höhenkirchen und Umgebung eG. Die finanzielle Aufsicht über die Stiftung obliegt zum einen dem eigenen Stiftungskuratorium, zum anderen der Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsichtsbehörde.
Zustiftungen und Spenden sind unter der IBAN

   DE95 7116 0000 0200 5600 06

bei der meine Volksbank Raiffeisenbank eG möglich.
Steueraspekte
Zuwendungen an die gemeinnützige Bürgerstiftung München Land sind steuerlich begünstigt.

Ihrer individuellen Einkommenssituation entsprechend, empfehlen wir eine Beratung durch einen Steuerexperten.

Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung des Stiftungszweckes zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.